Gemäß aktuellster Bekanntgabe des BDB vom 28.05.2020 besitzen die Corona-Bestimmungen der Musikschulen für unsere Musikvereine identisch Gültigkeit.
Somit besitzt folgender Wortlaut der Verordnung auch für alle Musikvereine in Baden-Württemberg Gültigkeit:
Einzelunterricht ist im Bereich der Amateurmusik analog zu den Regelungen möglich, die für öffentliche Musikschulen gelten. Proberegelungen für mehr als 5 Personen werden hier gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen in einem nächsten Schritt entwickelt, sobald die Corona-Verordnung dies zulässt.
In den Anlagen finden Sie eine Ausarbeitung des BDB mit klaren Hinweisen und Ergänzungen für Ihre Vereine sowie eine Mustervorlage „Hygienevereinbarung“.
Download Corona Hygienevereinbarung zwischen Verein und Lehrkraft