“Corona-Update” – Stand 28.05.2020 – Baden-Württemberg – einheitliche Richtlinien für Vereine und Musikschulen
Gemäß aktuellster Bekanntgabe des BDB vom 28.05.2020 besitzen die Corona-Bestimmungen der Musikschulen für unsere Musikvereine identisch Gültigkeit. Somit besitzt folgender Wortlaut der Verordnung auch für alle Musikvereine in Baden-Württemberg Gültigkeit: Einzelunterricht ist im Bereich der Amateurmusik analog zu den Regelungen möglich, die für öffentliche Musikschulen gelten. Proberegelungen für mehr als 5 Personen werden hier gemeinsam…